Barrierefreiheit von Internetseiten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025.
Dies galt bisher nur für Behörden, und betrifft nun alle Unternehmen.
Internetseiten und digitale Angebote sowie Formulare müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein.
Wer eine Internetseite betreibt und nicht handelt, riskiert Konsequenzen.
Wie sind die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen?

Informationen dazu findet man auf dem "Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung des Bundes".
Das Ziel des Behinderten­gleichstellungs­gesetz (BGG) ist die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und zu beseitigen sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und Apps gilt seit Dezember 2016 und kann auf der folgenden Internetseite nachgelesen werden: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L2102&from=DEhttp://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L2102&from=DE.

Dieses Thema ist so umfangreich, dass es hier die Grenzen sprengen würde alles darüber zu schreiben was man beachten und umsetzen muss.
Das Anpassen und barrierfreie anpassen einer bestehenden Internetseite ist mit wesentlich mehr Arbeit verbunden als eine neue Internetseite gezielt barrierefrei aufzubauen.

Die Digitale Barrierefreiheit soll dazu beitragen, dass Internetseiten Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust sind und auch behinderten Menschen den Zugang zu Informationen möglich machen.

  • Wahrnehmbar
    Damit eine Internseite als wahrnehmbar gilt, sollten Farben und Schriften, Schriftgrößen und Kontraste passen.
    Die Farben von Hintergrund und Text (Vordergrund) sollten in einem vernünftigen Kontrast zueinander stehen und einfach lesbar sein.
    Der Conrast Ratio Wert sollte mindestens 4,5 haben.
    Mit diesem Contrast Ratio Interpreter lässt dich der Kontrast von Farben sehr gut prüfen.
    Die Schriftgrößen stellt man am besten in rem ein um eine Vergrößerung auf 200% fehlerfrei zu ermöglichen.
    Kursive Schriften sollte man meiden.
    Die Erkennbarkeit von Links sollte gegeben sein.
  • Bedienbarkeit
    Wie wird eine Seite bedient?
    Meistens durch ein Navigationsmenü oder auch durch die Eingabe in Formularen.
    Die Darstellung des Menüs sollte groß genug und gut erkennbar und sie sollten auch mit unischerer Hand steuerbar sein.
    Die Struktur einer Seite sollte nicht mehr als drei Ebenen haben um einfaches Zurechtfinden zu unterstützen.
    Eine Sitemap, also eine Übersichtseite mit allen Menüpunkten der Internetseite, hilft dabei einfach auf Unterseiten zu gelangen und erleichtert die Bedienung.
    Der gesamte Aufbau einer Internetseite sollte grundlegend gut geplant und durchdacht sein.
  • Verständlichkeit
    Die Texte einer Internetseite sollten gut verständlich und lesbar sein. Zu viele Worte können den Inhalt einer Internetseite zerstören, besonders für behinderte Menschen.
    Klar formulierte Inhalte ohne unnötige Textphrasen, gezielt und auf den Punkt gebracht.
    Die Seite sollte sich verständlich verhalten. Bei einem Link wird auf eine andere Seite verwiesen, bei einem Menüeintrag wird eine Unterseite aufgerufen, beim Klick auf einen Button wird eine Aktion ausgelöst.
    Für Sehbehinderte oder blinde Menschen ist eine klare Struktur eine Internetseite zielführen, man muss bedenken, dass sie sich die Inhalten vorlesen lassen müssen.
  • Robustheit
    Was versteht man denn darunter?
    Screenreader, Braille-Zeile lesen die Seiteninhalte und sollten keine Fehler finden, und sie sollten alle Tags korrekt interpretieren können.
    Das bedeutet, eine Internetseite sollte entsprechend sauber programmiert sein.

Auf der Internetseite https://www.experte.de/barrierefreiheit können Internseiten einem auf Barrierefreiheit getestet und geprüft werden.
Das dort angebotene Tool prüft einzelne Seiten oder auch mehrere URLs .

Geprüft werden:

  • Navigation - ist diese barrierefrei und konsistent
  • ARIA - ist korrekt Implementiert
  • Namen und Labels - aussagekräftig bei Formularfeldern und Buttons
  • Bilder - mit Title oder Alt Tag
  • Kontrast - ob das Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 von Hintergrund- und Vordergrundfarben (Textfarben) ausreichend ist
  • Tabellen und Listen - die Impelentierung von Screenreadern
  • Audio & Video - Verwendung von Untertitel für Gehörlose
  • Internationalisierung & Lokalisierung - ist eine gültige Sprache angegeben

Roland H. Löffler - Fotografie & Webdesign

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RoLoGrafie - Roland H. Löffler Fotografie

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